Beitragseinzug 2. Halbjahr 2026
Beitragseinzug am 31.08.2026
- Mitgliedsbeiträge 2. Halbjahr 2026
- Graduierungsgebühren aus dem 1. Halbjahr (falls zutreffend) werden gleichzeitig eingezogen!
Wird es finanziell eng, weil für mehrere Familienmitglieder gleichzeitig Beiträge eingezogen werden? Sprecht unsere Schatzmeisterin Anja Fust gerne an, wir finden gemeinsam eine Lösung.
⚠️ Änderungen der Bankverbindung sowie Anfragen zu individuellen Zahlungsregelungen bitte bis 22.08.2026 melden.
❗ Rücklastschriftgebühr: 15,00 €
| Mitgliedsbeitrag | ||
| Aktive Mitgliedschaft | Jedermann – monatlich | 25,00€ |
| Ausnahmen: | ||
| 1 Elternteil im Eltern-Kind-Judo – monatlich | 10,00€ | |
| 1 Kind im Eltern-Kind-Judo – monatlich | 10,00€ | |
| BuT (auf Antrag) – monatlich | 15,00€ | |
| Passive Mitgliedschaft | Förderung des Vereins – monatlich | 5,00€ |
| Deckelung Beitragssatz für Familien | auf Antrag – monatlich | 75,00€ |
| Gebühren | ||
| Aufnahmegebühr | einmalig, inkl. Vereinswappen als Sticker & Aufnäher | 20,00€ |
| Umlage pro Kalenderjahr: | gemäß jeweils gültiger NWJV- bzw. DJB-Gebührenliste | aktuell (2026): |
| Beitragsmarke | für Mitglieder mit Judopass | 22,00€ |
| Verbandsabgabe | für Mitglieder ohne Judopass | 3,50€ |
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen bei der Eltern-Kind-Gruppe sowohl das Kind als auch ein (erwachsener) Erziehungsberechtigter Vereinsmitglied werden.
Die Abbuchung der Beiträge erfolgt jeweils halbjährlich im Voraus, im Februar und August. Mit der ersten Abbuchung werden auch die Beitragsmarken/Verbandsabgaben eingezogen, die jährlich zu zahlen sind, unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.
Die Beitragspflicht besteht ab Eintrittsmonat.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines jeden Jahres möglich.
