Ab Mittwoch, 12.01.2022 trainieren wir wieder!
Sport in der Halle ist nur noch mit 2Gplus-Regel erlaubt. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein!
Bitte die jeweiligen Nachweise am Eingang bereithalten, diese werden durch uns kontrolliert.
Der Testnachweis (2Gplus-Regelung) gilt für alle Personen ab 16 Jahren.
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder im Rahmen der Schultestungen getestet werden.
In der Halle gilt weiter Maskenpflicht, die Maske darf nur auf der Matte bzw. bei Trainingsbeginn abgelegt werden.
Für Eltern und Begleitpersonen gilt die 2G-Regel.
Anpassung der 2Gplus-Regel, ab dem 13. Januar (Donnerstag) gilt:
Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2Gplus!
Nachweis der Immunisierung und Testung für Jugendliche:
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet; ein Altersnachweis ist erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert; das zusätzliche Testerfordernis „plus“ kann durch einen Schul-Testnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) oder eine Boosterimpfung erfüllt werden.
Jugendliche, die keine Schülerinnen/Schüler mehr sind, und Erwachsene müssen die 2Gplus Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet oder geboostert)!
Es geht wieder los!